Allgemeine Geschäftsbedingungen für Seminare – 1 Seite
grundsätzlich in formaler Ansprache gehalten
Anmelde- und Zahlungsbedingungen
Die Anmeldung erfolgt ausschliesslich in schriftlicher Form via Website. Mit der Bestätigung durch die Veranstalterin erhälst du eine Rechnung über die Seminargebühren elektronisch zugesandt.
Zahlungsmodalitäten:
a) Gesamtbetrag 14 Tage nach Rechnungsdatum, oder
b) Anzahlung von 50% der Rechnungssumme innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum,der Restbetrag spätestens 4 Wochen vor Seminarbeginn.
Bei Anmeldungen für einen vollständigen Ausbildungszyklus gelten obige Modalitäten für das Grundlagenseminar, für jedes Aufbauseminar wird lediglich eine Anzahlung von je EUR 70 fällig. Für jedes Seminar besteht eine minimale/maximale Teilnehmerzahl. Die Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben, frühzeitige Anmeldung empfiehlt sich. Bei der Anmeldung ist eine E-Mail- Adresse anzugeben, die Bestätigungen werden digital versendet.
Stornoregeln
Nach der Anmeldung berechnet die Veranstalterin bei Absage bis vier Wochen vor Seminarbeginn eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 70 Euro. Bei späterer Absage im Zeitraum bis 14 Tagen vor Seminarbeginn sind 50 Prozent der Seminargebühr fällig, danach die gesamte Seminargebühr. Im Krankheitsfall wird bei Vorlage eines Arztzeugnisses die Hälfte der Seminargebühr für max. ein Jahr gutgeschrieben. Bei unentschuldigtem Fernbleiben verfällt die gesamte Seminargebühr.
Die Veranstalterin behält sich vor, Seminare aus organisatorischen Gründen abzusagen. In diesem Fall erhalten Sie die geleistete Zahlung ohne Abzug zurück. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Verantwortung
Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer trägt die volle Verantwortung für sich und ihre/seine Handlungen inner- und ausserhalb der Seminargruppe und kommt für verursachte Schäden selbst auf. Wir weisen darauf hin, dass die Seminare kein Ersatz für medizinische und psychologische Behandlungen sind.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich, körperliche oder psychische Erkrankungen, die eine Einschränkung für die Seminarteilnahme oder dessen Ablauf bedeuten könnten, mit dem eigenen Arzt/Therapeuten zu besprechen und die Seminarleitung im Vorfeld davon in Kenntnis zu setzen. Die Seminarleitung kann Teilnehmer von der Fortsetzung eines Seminars ausschliessen, wenn die weitere Teilnahme eine nicht zu verantwortende Überforderung dieser Person, anderer Gruppenmitglieder oder der Leitung bedeuten könnte. In den ersten drei Schwangerschaftsmonaten kann die Ausbildung nicht begonnen werden.